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Steuerabzüge

Onetile bietet kompetente Beratung bei Steuerabzügen an

Onetile offers expert advice on tax deductions for renovations and energy retrofits.
Like many other building interventions, the refurbishment or re-laying of flooring and wall tiles may be eligible for tax concessions, in the case of deductions on building renovations or on energy savings.

Boden-und Wandbeläge innen

Der Abzug kann für den Ersatz von Böden und Wänden in Innenräumen verwendet werden, jedoch nur, wenn er in Gemeinschaftsbereichen durchgeführt wird. Andererseits können sie die Steuererleichterung für Interventionen im Zusammenhang mit Privatwohnungen nicht in Anspruch nehmen, es sei denn, der Austausch der Etage/Innenverkleidung ist eine Folge einer anderen abziehbaren Arbeit (z.B. muss ich den Boden ersetzen, weil es notwendig ist, die Sanitäranlage zu erneuern). Denn der Austausch der Boden-/Wandfliesen gilt als "Routinewartung", eine Art von Intervention, die das Gesetz vom Dezember 2014 der Anlage nur erlaubt, wenn sie sich auf gemeinsame Teile von Stockwerkeigentum bezieht.

Boden-und Wandbeläge aussen

Die Renovierung oder der Neubau von Außenböden/Belägen auf gemeinsamen Teilen von Eigentumswohnungen ist immer einfach. Bei privaten Außenräumen unterliegt die Schaffung von Böden/Belägen bei Neuverlegung immer dem Abzug; um die einfache Renovierung eines privaten Außenbodens/Belags in den Abzug aufzunehmen, ist es notwendig, dessen Oberfläche und Materialien zu ändern.

Boden- und Wandbeläge innen

Der einfache Austausch der Boden-/Innenverkleidung gehört nicht zu den Maßnahmen, die dem Steuerabzug bei der Energieeinsparung unterliegen, es sei denn, sie ist eine Folge einer Arbeit, die vom Steuerabzug bei der Energieeinsparung profitiert.

Boden- und Wandbeläge aussen

Der Energieeinsparabzug für die Verlegung von Außenböden/Belägen ist unabhängig davon, ob es sich um eine Neuverlegung oder einen Austausch handelt, nicht zulässig. Aufwendungen für Außenböden/Beläge hingegen können bei Bedarf abgezogen werden, um andere steuerbegünstigte Maßnahmen zur Energieeinsparung durchzuführen.